Die Kosten für die Anschaffung der Geräte entfallen. Die jährliche Mietgebühr wird per Heiz- und Wasserkostenabrechnung an die Wohnungsnutzer weiterberechnet.
Die Lieferung und die Montage der Zähler berechnet der Fachhandwerker an Allmess und Allmess bezahlt die Rechnung nach Vorlage des Montage- und Übergabeprotokolles pünktlich 14 Tage nach Eingang.
Die Wasser- und Wärmezähler werden sowohl bei der Erstinstallation auch beim Eichaustausch vom Fachgroßhändler dem Fachhandwerker geliefert und von diesem eingebaut.